Donnerstag, 13. November 2014

Bundesverwaltungsgericht verschont mehrere 10.000 Fluglärm-Betroffene


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den geraden Abflugrouten am zukünftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) wird von der BI Lichtenrade/Mahlow-Nord mit Erleichterung aufgenommen. Mehrere 10.000 Neubetroffene ohne Lärmschutz bleiben dadurch am Tage verschont, darunter rund 4.500 Neubetroffene in Mahlow-Nord.
 

Auch Kinder profitieren vom Urteil: 8.500 Kinder in den Kitas und Schulen von Lichtenrade, Mahlow-Nord und Großbeeren werden nicht tagsüber dem Fluglärm oberhalb von 45db ausgesetzt. Das einzige Lärmrückzugsgebiet und auch Siedlungsentwicklungsgebiet im Norden der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bleibt erhalten, weil von Überflügen verschont.
 

Auf hochwertigen Lärmschutz kommt es jetzt an
 

Jetzt muss es darum gehen, den Flugbetrieb so zu strukturieren, dass die Belastung der Flughafenanwohner so gering wie möglich ausfällt. Bei aller Erleichterung übersehen wir nicht die Schwerstbelastung der Bewohner im Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow. Die Brandenburger Landesregierung ist jetzt aufgefordert, bei der Flughafengesellschaft FBB strikt daraufhin zu wirken, dass endlich ein qualitativ hochwertiger Lärmschutz gewährt und in die Gebäude eingebaut wird.
 

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern endgültig die geraden Abflugrouten von der Nordbahn Richtung Westen (25R) bestätigt. Danach ist tagsüber von 6:00 bis 22:00 Uhr der Überflug des Ortskerns der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bei An- und Abflügen zulässig. Dies entspricht – zumindest in Teilen – der Festlegung durch den Planfeststellungsbeschluss von 2004 für den Flughafen Berlin Schönefeld, auf den eine Vielzahl der Anwohner im Flughafenumfeld vertraut hatten.
 

Während der Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr darf die Ortsmitte von Blankenfelde-Mahlow nicht überflogen werden und verschafft den Bewohnern dadurch eine Lärmpause.
 

Bernd Röstel